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Informationen der ibidi GmbH zur Umsetzung der Regelungen nach dem ElektroG, WEEE Richtlinie (2002/96/EG) und RoHS Richtlinie (2005/95/EG)
Basisinformationen
Die
ibidi GmbH
Am Klopferspitz 19
82152 Martinsried
ist unter der WEEE-Reg.-Nr.: DE 48938634
mit Gültigkeit ab: 10.2007
als: B2B Klient
für Geräte der Kategorie: 9 Überwachungs und Kontrollinstrumente
bei der: Stiftung Elektro-Altgeräte Register EAR registriert worden.
Nach dem am 23.03.2005 veröffentlichten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist der Letztverwender für die ordnungsgemäße Entsorgung aller vor dem 13.08.2005 gelieferten Elektrogeräte verantwortlich.
Für alle nach diesem Datum gelieferten Geräte bietet ibidi eine Rückgabemöglichkeit.
Die nach dem 13.08.2005 gelieferten Geräte erkennen Sie an der Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Mülltonne und einem schwarzen Balken. Eine Rückgabe der so gekennzeichneten ibidi-Geräte an kommunale Sammelstellen ist nicht mehr statthaft.
Die ibidi GmbH nimmt die von ihr an seine Kunden gelieferten Elektro-Altgeräte zur fachgerechten Entsorgung/Weiterverwertung unter den nachstehenden Bedingungen zurück.
Unseren Kunden entstehen bei Einhaltung der nachstehenden Bedingungen, außer den u. g. Logistikkosten, keine weiteren Kosten für die fachgerechte Entsorgung/Weiterverwertung der Elektro-Altgeräte durch uns.
Elektro-Altgeräte werden von der ibidi GmbH nur in ihrem ursprünglichen Auslieferungszustand zurück genommen. Wir nehmen keine Einzelteile aus gelieferten Geräten bzw. Geräte mit zusätzlich eingebauten Komponenten zurück. Unberechtigt eingesandte Waren/Komponenten senden wir zu Lasten des Kunden zurück. Die anfallenden Kosten wie z.B. Transport, Bearbeitung, etc. trägt der Kunde.
Der Kunde hat alle im Zusammenhang mit der Rücksendung von Elektro-Altgeräten stehenden Transportkosten, Verzollungskosten, Einfuhrabgaben und sonstigen logistischen Nebenkosten selbst zu tragen und die Rücksendung der Elektro-Altgeräte eigenständig zu organisieren.
Die ibidi GmbH wird die zurück genommenen Elektro-Altgeräte gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf seine Kosten entsorgen lassen bzw. behält sich das Recht vor, zurück genommene Elektro-Altgeräte zu eigenen Zwecken zu verwerten.
Die an den Entsorger zurückzugebenden Geräte sind vom Letztverwender zu dekontaminieren, falls sie mit potenziell infektiösem Material in Berührung gekommen sind. Eine Dekontaminationsbescheinigung ist beizufügen.
Jeder Besitzer eines Gerätes ist verpflichtet, diese Informationen bei Verkauf oder Überlassung weiterzugeben.
Betroffen von der RoHS-Richtlinie sind derzeit die Kategorien Nr. 1 bis Nr. 7 und Nr. 10 des ElektroG,die aus der WEEE-Richtlinie übernommen wurden. Die Kategorien Nr. 8 (Medizingeräte) und Nr. 9 (Überwachungs-und Kontrollinstrumente) fallen vorerst nicht unter die RoHS-Bestimmungen.
Unsere an Sie gelieferten Produkte fallen somit nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2002/95/EG ("RoHS") und werden nach unserem Kenntnisstand auch nicht Teil von Produkten die in den Anwendungsbereich fallen.
München, im Januar 2008
ibidi GmbH